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Informationen zum Partypass
Nur ein vollständig ausgefüllter PartyPass mit einem persönlichen Bild wird anerkannt.
Mit einem Personalausweis UND dem Partypass kann sich der Inhaber bei Veranstaltungen
gegenüber dem Veranstalter ausweisen.
Der Partypass wird beim Veranstalter hinterlegt und beim Verlassen der Veranstaltung,
spätestens aber nach dem vom Jugendschutzgesetz vorgegebener Uhrzeit wieder abgeholt.
Ein nicht rechtzeitig abgeholter PartyPass wird an das Landratsamt weitergeleitet. Es folgt eine
Kontaktaufnahme mit den Eltern und dem Hinweis, dass der Verdacht des Verstoßes gegen das
Jugendschutzgesetz vorliegt.
Zusammengefasst
Unter 16 Jahren darf man nur mit einem Erziehungsberechtigten (einem Elternteil) in das Festzelt
und muss mit diesem wieder nach Hause.
Ab 16 Jahren erfolgt der Einlass mit dem Partypass bis 00:00 Uhr, danach geht´s nach Hause oder
man ist mit einer Begleitperson über 18 Jahren mit Erziehungsbeauftragung ("Muttizettel")
unterwergs. Hierbei wird auch eine Ausweiskopie der Eltern benötigt.
Eine Person über 18 Jahren darf nur EINE Person unter 18 Jahren beaufsichtigen.
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